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   BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95   

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https://dejure.org/1995,8438
BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95 (https://dejure.org/1995,8438)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1995 - 1 C 1.95 (https://dejure.org/1995,8438)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1995 - 1 C 1.95 (https://dejure.org/1995,8438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers bei Angehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung - Abhängigkeit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis vom ursprünglichen Zweck einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist geklärt, daß es für die Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 nicht darauf ankommt, ob dem türkischen Arbeitnehmer die Aufenthaltserlaubnis, über die er verfügt, ursprünglich zu einem anderen Zweck erteilt worden ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaftenvom 16. Dezember 1992 - Rs. C-237/91 - Slg. 1992 I - 6814 ff. in der Sache "Kus";Senatsurteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 -).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95
    Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften bereits entschieden hat, kann sich ein türkischer Arbeitnehmer ummittelbar auf diese Vorschrift berufen, um auch eine entsprechende Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erreichen (vgl.z.B. Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 1).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist geklärt, daß es für die Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 nicht darauf ankommt, ob dem türkischen Arbeitnehmer die Aufenthaltserlaubnis, über die er verfügt, ursprünglich zu einem anderen Zweck erteilt worden ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaftenvom 16. Dezember 1992 - Rs. C-237/91 - Slg. 1992 I - 6814 ff. in der Sache "Kus";Senatsurteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 -).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95
    Auch in der Entscheidungvom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - (InfAuslR 1994, 385 in der Sache "Eroglu") heißt es ähnlich, daß die genannte Vorschrift.
  • VGH Hessen, 20.05.1994 - 12 TH 986/94

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95
    Ähnlich wie in dem hier angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 20. Mai 1994 (InfAuslR 1994, 307 ; ähnlich Beschluß vom 6. Februar 1995, InfAuslR 1995, 191 ) ausgeführt, der Arbeitnehmer könne die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 in Anspruch nehmen,.
  • VGH Hessen, 06.02.1995 - 12 TH 3273/94

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers nach mindestens einjähriger,

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95
    Ähnlich wie in dem hier angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 20. Mai 1994 (InfAuslR 1994, 307 ; ähnlich Beschluß vom 6. Februar 1995, InfAuslR 1995, 191 ) ausgeführt, der Arbeitnehmer könne die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 in Anspruch nehmen,.
  • OVG Bremen, 20.12.1993 - 1 B 160/93

    Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Ableitung einer

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95
    Dagegen hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Frage offengelassen (Beschluß vom 20. Dezember 1993, NVwZ-RR 1994, 416), "neigt" jedoch der Auffassung zu, daß auch bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt sein können.
  • OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97

    Arbeitgeberwechsel; Erneuerung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis;

    In der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt Urteile vom 23.1.1997 - C-171/95 - NVwZ 1997, 677 = DVBl. 1997, 916 LS - Tetik und vom 29.5.1997 - C-386/95 - Eker) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 24.1.1995 - 1 C 2.94 - DVBl. 1995, 847 und Beschluß vom 29.9.1995 - 1 C 1.95 - NVwZ 1996, 1117) ist geklärt, daß unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 mit den dort normierten Beschäftigungsansprüchen für türkische Arbeitnehmer - unmittelbar einklagbar - in der Tat Aufenthaltsrechte korrespondieren.

    Diese Frage wurde jedoch in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. Nachw. im Vorlagebeschluß des BVerwG vom 29.9.1995 - 1 C 1.95 - NVwZ 1996, 1117).

  • BVerwG, 12.11.1996 - 1 B 195.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nach dem

    Auch wenn zugunsten des Klägers unterstellt wird, daß ein Aufenthaltsrecht nicht bereits wegen des Wechsels des Arbeitsgebers ausscheidet (vgl. Vorlagebeschluß vom 29. September 1995 - BVerwG 1 C 1.95 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 6 = InfAuslR 1996, 51), ist unter keinem dieser Gesichtspunkte die Zulassung der Revision gerechtfertigt.
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